Handwerk

Bis zu 11.500 Euro: NRW stockt Handwerksförderung auf

Nordrhein-Westfalen investiert stärker in die Zukunft des Handwerks. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine überarbeitete Richtlinie für die Meistergründungsprämie NRW. Die maximale Fördersumme steigt von bisher 10.500 Euro auf nun 11.500 Euro. Das Land will damit Existenzgründungen und Betriebsübernahmen im Handwerk gezielt stärken.

Höhere Prämie, neue Boni

Die Grundförderung wurde angehoben. Wer einen Handwerksbetrieb neu gründet oder übernimmt, kann jetzt bis zu 11.500 Euro beantragen. Damit hat sich die Förderung seit 2021 schrittweise entwickelt. Damals lag der Höchstbetrag noch bei 10.500 Euro, zuvor sogar bei nur 7.500 Euro.

Neu hinzugekommen ist ein Übernahmebonus. Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt, profitiert damit von einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung. Das ist angesichts des Fachkräftemangels und der Nachfolgeproblematik im Handwerk ein wichtiges Signal.

Sonderbonus für Handwerksmeisterinnen

Die überarbeitete Richtlinie enthält eine weitere Neuerung. Für Handwerksmeisterinnen in bestimmten Berufen wurde ein eigener Gründungsbonus eingeführt. Damit setzt die Landesregierung einen klaren Anreiz, Frauen stärker in die Selbstständigkeit zu begleiten.

Welche Berufe genau förderfähig sind, regelt die neue Richtlinie im Detail. Interessentinnen sollten sich direkt bei der zuständigen Handwerkskammer informieren.

Mehr Familienfreundlichkeit im Programm

Die Landesregierung hat auch die Familienfreundlichkeit der Förderung verbessert. Gründerinnen und Gründer mit Kindern oder Pflegeverantwortung sollen bessere Bedingungen vorfinden. Konkrete Regelungen dazu sind in der überarbeiteten Förderrichtlinie verankert.

Das ist kein Zufall. Viele potenzielle Gründer im Handwerk scheitern nicht am Willen, sondern an der Vereinbarkeit von Familie und Betriebsaufbau. Das Land reagiert darauf mit konkreten Anpassungen.

Antragstellung über die Handwerkskammern

Die Meistergründungsprämie wird über die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen abgewickelt. Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die einen Betrieb neu gründen oder übernehmen. Der Antrag muss vor der Gründung oder Übernahme gestellt werden.

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Die Handwerkskammer Dortmund hat die neuen Konditionen bereits zum 15. Januar 2025 kommuniziert. Auch die anderen Kammern im Land informieren über die geänderten Bedingungen.

Entwicklung seit 2021

Das Programm hat in den vergangenen Jahren erheblich an Volumen gewonnen. Im Februar 2021 hatte die Landesregierung das damals überarbeitete Programm mit einem Gesamtbudget von 13,5 Millionen Euro ausgestattet. Seitdem wurde die Prämie mehrfach angepasst und ausgeweitet.

Die kontinuierliche Erhöhung zeigt: Das Land betrachtet die Handwerksförderung als Daueraufgabe. Gerade in Zeiten fehlender Betriebsnachfolger ist das Programm ein wichtiger Baustein.

Fazit

Die Erweiterung der Meistergründungsprämie NRW ist ein konkreter Schritt. Mit 11.500 Euro Höchstförderung, einem Übernahmeボnus, einem Sonderbonus für Meisterinnen und mehr Familienfreundlichkeit adressiert das Land gleich mehrere Schwachstellen bei Handwerksgründungen. Wer 2025 den Schritt in die Selbstständigkeit plant, sollte die neuen Konditionen genau prüfen und frühzeitig bei der zuständigen Handwerkskammer anfragen.

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