Unternehmen aus NRW

Freier Sonntag oder offene Läden? NRW-Handel eskaliert Debatte

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen erhöht den Druck. Handelsverbände fordern die komplette Freigabe der Sonntagsöffnung. Der Anlass: Die Bundesregierung plant, Bäckereien und Konditoreien ab dem 1. Januar 2027 sonntags länger öffnen zu lassen. Für den übrigen Handel ist das ein Signal, laut zu werden.

Bäcker als Türöffner für den gesamten Handel

Die geplante Ausnahmeregelung für Bäcker und Konditoren hat eine breitere Debatte ausgelöst. Der stationäre Einzelhandel sieht darin eine Ungleichbehandlung. Warum soll die Bäckerei um die Ecke sonntags länger verkaufen dürfen, das Schuhgeschäft nebenan aber nicht?

Handelsverbände argumentieren mit Umsatzverlusten. Der Onlinehandel kennt keine Ruhetage. Kunden bestellen rund um die Uhr im Internet. Stationäre Händler verlieren so jeden Sonntag Käufer an die digitale Konkurrenz. Das geltende Ladenöffnungsgesetz sei, so die Verbände, schlicht von vorgestern.

Auch ein Blick ins europäische Ausland wird als Argument genutzt. In vielen EU-Ländern sind Sonntagsöffnungen für den Handel selbstverständlich. Deutschland gehört mit seinen Bundesländern zu den restriktivsten Regelungen in Europa.

Rechtslage in NRW: Kompliziert und lückenhaft

In Nordrhein-Westfalen regelt das Ladenöffnungsgesetz die Öffnungszeiten. Der Sonntag bleibt grundsätzlich geschlossen. Ausnahmen gibt es nur an wenigen anlassbezogenen Sonntagen pro Jahr. Kommunen dürfen diese in einem bestimmten Rahmen genehmigen.

Doch schon bei Kiosken zeigt sich, wie weit Recht und Realität auseinanderklaffen. Büdchen dürfen sonntags eigentlich nur fünf Stunden öffnen. In der Praxis halten sich nur wenige daran. Die FDP in NRW will diese Regelung liberalisieren. Die Stadt Köln hat auf Anfrage klargestellt: Es gibt keine Kölner Sonderregelung. Das Landesgesetz gilt überall.

Die Rechtslage ist auch deshalb komplex, weil der Sonntagsschutz im Grundgesetz verankert ist. Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung schützt den Sonntag als Ruhetag. Jede Ausweitung der Öffnungszeiten muss sich an diesem Rahmen messen lassen.

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Gewerkschaft ver.di zieht rote Linie

Die Gewerkschaft ver.di lehnt jede Ausweitung der Sonntagsöffnung kategorisch ab. Für ver.di geht es um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einzelhandel. Viele von ihnen sind Teilzeitkräfte, häufig Frauen mit Familienpflichten.

Ein verkaufsoffener Sonntag bedeutet für diese Beschäftigten: Kinderbetreuung organisieren, Familienpläne streichen, Freizeitgestaltung anpassen. Ver.di sieht die Gefahr, dass aus freiwilligen Ausnahmen schnell eine neue Normalität wird. Die Gewerkschaft kündigt rechtliche Schritte an, sollte der Gesetzgeber die Sonntagsöffnung ausweiten.

In der Vergangenheit hat ver.di bereits mehrfach erfolgreich gegen geplante Sonntagsöffnungen geklagt. Gerichte haben einzelne Genehmigungen aufgehoben, weil ein sachlicher Grund fehlte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anforderungen an solche Genehmigungen in früheren Urteilen klar definiert.

Mittelstand zwischen Wettbewerbsdruck und Personalmangel

Für den mittelständischen Einzelhandel in NRW ist die Lage widersprüchlich. Einerseits würden viele Händler gern sonntags öffnen, um Umsätze zu sichern. Andererseits fehlt vielerorts das Personal. Der Fachkräftemangel trifft den Handel hart.

Wer sonntags öffnet, braucht Mitarbeiter, die bereit und verfügbar sind. Gerade kleine Familienunternehmen stoßen hier schnell an Grenzen. Sonntag bedeutet Zuschläge, bedeutet Mehrkosten. Ob sich das rechnet, ist für jeden Betrieb eine eigene Rechnung.

Großfilialen und Shoppingcenter-Betreiber sehen das anders. Sie haben die Personalressourcen, die Infrastruktur und das Interesse an maximaler Öffnungszeit. Für sie wäre eine Freigabe ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber dem kleinen Fachhandel.

Eine Einigung ist nicht in Sicht

Die Debatte um die Sonntagsöffnung ist alt, gewinnt aber gerade neue Schärfe. Die Pläne für Bäckereien haben eine Lücke aufgerissen. Der Handel nutzt sie. Die Gewerkschaft hält dagegen. Der Gesetzgeber bewegt sich zwischen Grundgesetz, Arbeitnehmerrechten und wirtschaftlichem Druck.

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Eine schnelle Lösung ist nicht erkennbar. Für den Mittelstand in NRW bleibt die Rechtsunsicherheit bestehen. Und der Sonntag bleibt vorerst das, was er immer war: ein umkämpfter Tag.

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