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Freistellung für Vorstellungsgespräch: Deine Rechte während der Arbeit

Freistellung für Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit

Kennst du deine Rechte, wenn du dich beruflich verändern möchtest? Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie gesetzlich abgesichert sind, wenn sie sich auf Jobsuche befinden. Das kann dir helfen, stressfrei den nächsten Schritt zu planen.

Laut §629 BGB hast du Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kommt es darauf an, ob dein Vertrag bereits gekündigt wurde oder noch läuft.

Typische Stolperfallen sind heimliche Gespräche oder falsche Angaben. Manche nutzen Krankheitstage – doch das kann rechtliche Folgen haben. Besser: Klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber.

Im Artikel erfährst du, wie du Anträge stellst, welche Termine zulässig sind und was bei Sonderfällen gilt. So bleibst du auf der sicheren Seite!

Wann hast du Anspruch auf Freistellung für ein Vorstellungsgespräch?

Dein Recht auf Jobsuche ist gesetzlich geregelt. Der §629 BGB gibt dir Sicherheit, wenn dein Arbeitsverhältnis endet. Doch nicht immer kannst du einfach freigestellt werden.

Voraussetzungen nach § 629 BGB

Das Gesetz sagt klar:

„Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“

Das bedeutet:

  • Dein Vertrag muss bereits gekündigt sein – egal, ob durch dich oder den Arbeitgeber.
  • Bei laufendem Vertrag (unbefristet) hast du keinen Anspruch.
  • Die Zeit muss „angemessen“ sein – hier gibt es keine festen Tage.

Unterschiede bei befristeten und unbefristeten Verträgen

Nicht jeder Vertrag ist gleich. Diese Regeln gelten:

Vertragsart Anspruch auf Freistellung? Besonderheiten
Unbefristet (gekündigt) Ja Ab Kündigung bis Vertragsende
Unbefristet (aktiv) Nein Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
Befristet (mit Enddatum) Ja Nur bei konkretem Auslaufdatum
Befristet (ohne Kündigung) Nein Kein Anspruch vor Vertragsende
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Praxis-Tipp: Bei befristeten Verträgen zählt nur das Enddatum. Planst du eine Bewerbung, solltest du frühzeitig Termine vereinbaren.

Manche Tarifverträge bieten zusätzliche Rechte. Frag beim Betriebsrat nach!

Freistellung für Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit beantragen

Ein formeller Antrag ist der Schlüssel, um deine Jobsuche rechtlich abzusichern. Ohne schriftliche Anfrage kann dein Unternehmen die Freistellung verweigern – selbst wenn du Anspruch hast.

So formulierst du den Antrag richtig

Halte dich an diese Punkte:

  • Betreff: „Antrag auf Freistellung am [Datum]“
  • Inhalt: Nenne Uhrzeit und Dauer, aber keine Firmennamen. Beispiel:

    „Ich bitte um Freistellung für einen beruflichen Termin am 15.11. von 10–12 Uhr.“

  • Form: E-Mail oder Brief, immer schriftlich!

Wie viel Vorlaufzeit ist nötig?

Mindestens 5 Tage vor dem Termin. Das gibt deinem Chef Zeit, Ersatz zu organisieren. Bei kurzfristigen Anfragen kann er ablehnen – selbst mit Einladungsschreiben.

Was tun, wenn der Arbeitgeber ablehnt?

Eine Ablehnung ist nur bei betrieblicher Notlage zulässig. Falls unrechtmäßig:

  1. Fordere eine schriftliche Begründung an.
  2. Wende dich an den Betriebsrat oder Anwalt.
  3. Halte Beweise bereit (z. B. geschwärzte Einladung).

Tipp: Bündele mehrere Gespräche an einem Tag, um Konflikte zu minimieren.

Diese Termine sind während der Freistellung erlaubt

Nicht jede Art von Termin ist während der Jobsuche gestattet. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen erlaubten und privaten Aktivitäten. Hier erfährst du, was zählt – und was nicht.

Erlaubte Termine bei Jobsuche

Vorstellungsgespräche und Assessment-Center

Alle Schritte, die direkt zum neuen Arbeitgeber führen, sind erlaubt. Dazu gehören:

  • Klassische Vorstellungsgespräche (auch online)
  • Assessment-Center oder Eignungstests
  • Firmenrundgänge mit Personalern

Achtung: Bewerbungen schreiben oder Probearbeiten fallen nicht darunter. Das gehört in deine Freizeit.

Termine bei der Arbeitsagentur

Auch Behördengänge sind zulässig. Zum Beispiel:

  1. Vermittlungsgespräche mit deinem Berater
  2. Weiterbildungsberatungen
  3. Offizielle Eignungstests
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Wichtig: Melde solche Termine trotzdem an. Sonst riskierst du Abmahnungen.

Aktivität Erlaubt? Beispiele
Vorstellungsgespräch Ja Online-Interview, Präsenztermin
Bewerbung schreiben Nein Lebenslauf aktualisieren
Arbeitsagentur Ja Vermittlungsgespräch
Probearbeiten Nein Schnuppertag im Betrieb

Tipp: Bündele mehrere Vorstellungsgespräche an einem Tag. So minimierst du Ausfallzeiten und zeigst Verantwortungsbewusstsein.

Internes Vorstellungsgespräch: Sonderregelungen

Interne Bewerbungen bringen besondere Regeln mit sich. Anders als bei externen vorstellungsgespräch arbeitgeber gelten hier andere Pflichten.

Interne Vorstellungsgespräche Regelungen

Ein Gespräch gilt als intern, wenn du dich innerhalb desselben Unternehmens bewirbst. Es findet während der arbeitszeit statt – ohne extra Freistellung.

Wichtig: Du musst deinen Vorgesetzten informieren. Ein formeller Antrag ist nicht nötig, aber Absprachen sind Pflicht.

Besonderheiten bei Abteilungswechseln

  • Doppelte Rücksprache: Mit aktuellem und zukünftigem Chef.
  • Transparenz: Keine geheimen Termine – Offenheit schützt dich.

Dein Unternehmen muss interne Bewerbungen vertraulich behandeln. Kollegen oder Teams dürfen nicht ohne Grund informiert werden.

Situation Regelung Hinweis
Internes vorstellungsgespräch arbeitgeber Innerhalb der arbeitszeit Kein Antrag nötig
Bewerbung in anderer Abteilung Zustimmung beider Chefs Schriftliche Bestätigung sinnvoll
Erfolglose Bewerbung Keine Nachteile Fall für Betriebsrat bei Diskriminierung

Tipp: Bei Ablehnung weiterhin professionell bleiben. Eine gescheiterte interne Bewerbung darf nicht zu Nachteilen führen.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Viele Arbeitnehmer begehen unbewusst Fehler bei der Jobsuche – mit teuren Folgen. Oft aus Zeitdruck oder falscher Scham. Doch rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen sind real. Diese Fallstricke solltest du kennen.

Krankmelden für heimliche Termine

Eine gefälschte Krankmeldung gilt als Arbeitszeitbetrug. Das kann laut BBiG sogar zur fristlosen Kündigung führen. Ein typisches Szenario:

  • Mitarbeiter meldet sich krank, besucht aber ein Bewerbungsgespräch
  • Arbeitgeber erfährt zufällig davon (z.B. durch LinkedIn-Aktivität)
  • Konsequenz: Abmahnung oder Vertragsauflösung
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Bessere Alternativen:

  1. Überstunden abbauen für freie Zeit
  2. Gleitzeit nutzen und Stunden verschieben
  3. Urlaubstage gezielt einsetzen

Probearbeiten ohne Zustimmung

Unangekündigtes Probearbeiten beim neuen Arbeitgeber ist riskant. Ein Fall aus der Praxis:

„Mitarbeiter nutzte freien Tag für Probeschicht bei Konkurrenz – alter Chef erfuhr davon und kürzte Gehalt.“

So handelst du korrekt:

Risiko Lösung
Lohnverlust Schriftliche Freistellung einholen
Vertrauensbruch Offene Kommunikation mit beiden Firmen
Rechtliche Folgen Sperrvermerk in Bewerbungen nutzen

Tipp: Manche Unternehmen bieten Probe-Tage als Urlaub an. Frag nach dieser Option!

Mit klarer Planung zum neuen Job

Mit der richtigen Vorbereitung gelingt der Jobwechsel stressfrei. Beginne frühzeitig, Anträge für Termine zu stellen. Halte dich an Fristen und dokumentiere alles schriftlich.

Bei Unsicherheiten hilft ein Anwalt. Besonders bei Ablehnungen oder Diskriminierung. So bleibst du rechtlich abgesichert.

Bündele Termine und nutze Pausen effizient. Sperrvermerke in Bewerbungen schützen deine Privatsphäre. Offenheit mit dem Arbeitgeber vermeidet Missverständnisse.

Kennst du deine Rechte, handelst du souverän. Nutze Mustervorlagen und starte durch – dein nächster Karriereschritt wartet!

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