Gefälschte Amtsgerichts-Rechnungen: Betrug trifft Handwerksbetriebe
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Betrüger nehmen Handwerksbetriebe und Unternehmen ins Visier. Bundesweit sind derzeit gefälschte Rechnungen im Umlauf, die scheinbar von einem Amtsgericht oder einer sogenannten Zentralen Zahlstelle stammen. Auch im Saarland wurden solche betrügerischen Schreiben bereits verschickt. Handwerkskammern warnen davor, vorschnell zu zahlen.
Wie die Masche funktioniert
Die gefälschten Rechnungen beziehen sich auf Handelsregisterbekanntmachungen. Betriebe erhalten ein offiziell wirkendes Schreiben kurz nach einer Eintragung im Handelsregister. Die Fälscher nutzen diesen Moment gezielt und verschicken ihre Forderung oft sogar vor der echten Rechnung des zuständigen Amtsgerichts.
Die Schreiben sind auf den ersten Blick überzeugend gestaltet. Als Absender wird eine Zentrale Zahlstelle in Frankfurt am Main angegeben. Auf dem Formular ist das Amtsgerichts-Wappen des Landes NRW abgedruckt, um den Eindruck einer offiziellen Behörde zu erwecken.
Die geforderten Beträge sind überhöht. In einem dokumentierten Fall wurden 1.873 Euro für eine Handelsregistereintragung verlangt. Die tatsächlichen Gerichtsgebühren liegen deutlich darunter.
Klarer Hinweis auf die Fälschung
Der Fehler der Betrüger ist leicht erkennbar. Die Justiz ist in Deutschland Ländersache. Eine Behörde aus Hessen, also Frankfurt am Main, kann keine Zahlungsaufforderung für ein Gericht in NRW oder Bayern verschicken.
Ein weiteres Warnsignal ist die Zahlungsfrist. Die gefälschten Rechnungen setzen absichtlich sehr kurze Fristen. Der Zeitdruck soll verhindern, dass die Empfänger das Schreiben genau prüfen.
Checkliste zur Prüfung verdächtiger Schreiben
Wer ein solches Dokument erhält, sollte zunächst den Absender genau prüfen: Stammt das Schreiben wirklich vom zuständigen Gericht im eigenen Bundesland? Stimmt das aufgedruckte Wappen mit dem tatsächlichen Bundesland überein? Ist die Zahlungsfrist ungewöhnlich kurz? Ist der geforderte Betrag deutlich höher als erwartet? Bei Unsicherheit gilt: nicht zahlen, sondern direkt beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.
Besondere Gefahr für Handwerksbetriebe
Handwerksbetriebe sind besonders gefährdet. Viele Inhaber führen ihren Betrieb allein oder mit kleinem Team, Buchhaltung und Verwaltung laufen oft nebenbei. Ein offiziell wirkendes Schreiben mit Gerichtslogo landet so schnell auf dem Stapel der zu bezahlenden Rechnungen.
Gerade nach der Gründung oder Umwandlung eines Betriebs ist die Sensibilität gering. Wer gerade eine GmbH angemeldet hat, rechnet damit, dass Rechnungen vom Gericht kommen. Die Betrüger nutzen genau dieses Wissen.
Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in NRW empfehlen, Mitarbeiter in der Buchhaltung ausdrücklich auf diese Masche hinzuweisen. Verdächtige Schreiben sollten nicht einfach weitergeleitet, sondern geprüft werden.
Was Betroffene tun sollten
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte keinesfalls zahlen. Die Rechnung sollte aufbewahrt werden. Anschließend ist eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle sinnvoll. Auch die Verbraucherzentrale und die zuständige Handwerkskammer können informiert werden.
Wer bereits gezahlt hat, sollte sofort seine Bank kontaktieren. In einigen Fällen lässt sich eine Überweisung noch zurückbuchen. Danach ist eine Strafanzeige der nächste Schritt.
Fazit
Die Betrugsmasche mit gefälschten Amtsgerichts-Rechnungen ist raffiniert, aber erkennbar. Behörden aus einem anderen Bundesland können keine Zahlungen für Gerichte in NRW einfordern. Kurze Fristen und überhöhte Beträge sind weitere Alarmzeichen. Handwerksbetriebe sollten solche Schreiben konsequent prüfen und im Zweifel direkt beim zuständigen Gericht nachfragen, bevor eine Zahlung erfolgt.



