Gefälschte Rechnungen im Umlauf: Handwerksbetriebe im Visier
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Gefälschte Rechnungen bedrohen Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen. In der Region Hattingen sind zuletzt solche Fälschungen aufgetaucht. Die Handwerkskammer warnt Unternehmen vor dieser Methode.
Wie die Masche funktioniert
Die Betrüger gehen auf zwei Wegen vor. Zum einen versenden sie gefälschte Rechnungen direkt per Post oder E-Mail, die täuschend echt aussehen und kaum von Originalen zu unterscheiden sind. Zum anderen greifen Kriminelle in laufende E-Mail-Kommunikation ein.
Dabei hacken sie E-Mail-Server von Unternehmen oder Kunden, fangen Nachrichten mit Rechnungen ab und verändern den Inhalt. Der Empfänger erhält dann eine Nachricht, die scheinbar vom bekannten Geschäftspartner stammt. Darin steht, die Bankverbindung habe sich geändert. Der Überweisungsbetrag landet dann auf dem Konto der Betrüger.
Eine weitere Variante richtet sich direkt an Betriebsinhaber. Sie erhalten gefälschte Rechnungen angeblicher Behörden, etwa von Amtsgerichten oder Handelsregister-Stellen. Diese Dokumente wirken offiziell und sollen zur schnellen Zahlung verleiten.
Wer besonders im Visier steht
Handwerksbetriebe gelten als bevorzugte Ziele. Sie wickeln viele Aufträge ab, Rechnungen gehören zum Alltag, und die Buchhaltung läuft oft über wenige Personen. Das erleichtert es Betrügern, unbemerkt zuzuschlagen.
Besonders gefährlich sind gefälschte Rechnungen der sogenannten „Zentralen Zahlstelle“, die sich auf Handelsregistereintragungen beziehen. Unternehmen kennen das Thema und zahlen mitunter, ohne genau hinzusehen.
Was Betriebe jetzt prüfen sollten
Absender genau kontrollieren
Jede eingehende Rechnung verdient einen zweiten Blick. Stimmt die E-Mail-Adresse exakt mit der bekannten Adresse überein? Auch kleine Abweichungen können auf Betrug hindeuten.
Bankverbindungen nie stillschweigend ändern
Wer eine Nachricht über eine geänderte Bankverbindung erhält, sollte nicht sofort überweisen, sondern den Geschäftspartner direkt anrufen. Dabei eine bekannte Nummer nutzen, nicht die in der fraglichen E-Mail angegebene.
Geschäftsbeziehung hinterfragen
Kommt eine Rechnung von einem unbekannten Absender, hilft eine einfache Frage: Besteht überhaupt eine Geschäftsbeziehung? Wenn nicht, gehört die Rechnung nicht bezahlt, sondern gemeldet.
Offizielle Stellen erkennen
Echte Rechnungen über Gerichtskosten stammen von der zuständigen Justizkasse. Die IBAN enthält stets den deutschen Ländercode DE. Wer Zweifel hat, sollte die Behörde direkt kontaktieren, nicht über die in der Rechnung genannte Nummer.
Was im Verdachtsfall zu tun ist
Betriebe, die eine verdächtige Rechnung erhalten, sollten nicht zahlen, die Rechnung sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem empfiehlt sich eine Information an die zuständige Handwerkskammer.
Wer bereits überwiesen hat, sollte sofort die eigene Bank kontaktieren. In manchen Fällen lässt sich eine Überweisung noch stoppen oder rückbuchen. Jede Stunde zählt.
Fazit
Gefälschte Rechnungen treffen Handwerksbetriebe in NRW konkret, der Schaden kann erheblich sein. Wer Eingangsrechnungen konsequent prüft und Zahlungen erst nach Rückfrage freigibt, reduziert das Risiko. Die Handwerkskammern stehen als Anlaufstelle bereit.



