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Handwerk, Handel und Gastgewerbe in NRW: Hände weg von Minijobs

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Die Landesverbände des Handwerks, des Handels und des Gastgewerbes in Nordrhein-Westfalen lehnen eine Abschaffung der Minijobs ab. Anlass war ein gemeinsames Forum zur Zukunft dieser Beschäftigungsform, bei dem die Verbandsspitzen ihre Position formulierten.

Allianz gegen Reformpläne

Handwerk, Einzelhandel und Gastgewerbe in NRW fordern den Erhalt der geringfügigen Beschäftigung als flexible und bewährte Arbeitsform. Die Botschaft richtet sich an Politik und Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene.

Hintergrund sind Vorschläge der Rentenkommission, die weitreichende Änderungen bei geringfügiger Beschäftigung anstrebt. Millionen Beschäftigte wären betroffen, sollten diese Pläne umgesetzt werden.

Warum Minijobs für das Handwerk unverzichtbar sind

Handwerksbetriebe sind auf Minijobber angewiesen, besonders in arbeitsintensiven Spitzenphasen. Viele Betriebe nutzen geringfügige Beschäftigung, um kurzfristig auf Auftragslagen zu reagieren. Fachkräftemangel und wirtschaftlicher Druck verstärken diese Abhängigkeit.

Minijobs ermöglichen es kleinen Betrieben, Personalkosten planbar zu halten. Eine Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung würde viele dieser Stellen unrentabel machen. Das wäre kein Zugewinn für Beschäftigte, sondern bedeutete den Wegfall der Stellen.

Gastgewerbe und Handel sehen ähnliche Risiken

Auch im Gastgewerbe und im Einzelhandel hängen viele Arbeitsverhältnisse an der Minijob-Regelung. Abend- und Wochenenddienste werden häufig über geringfügige Beschäftigung abgedeckt. Für Studierende, Rentner oder Eltern in Teilzeit ist das Modell ein niedrigschwelliger Zugang zum Arbeitsmarkt.

Im NRW-Einzelhandel hat ver.di zuletzt nach monatelangen Streiks eine Tarifeinigung für rund 700.000 Beschäftigte erzielt. Der Druck auf die Branche ist hoch. Neue Minijob-Regeln kämen für die Betriebe zur Unzeit.

Ausbildungsmarkt unter Druck

Der Vorstoß der Verbände kommt in einer schwierigen Wirtschaftslage. Im laufenden Jahr sank die Zahl der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen in NRW im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 Prozent. Die Spielräume der Betriebe sind damit eng.

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Zusätzliche Bürokratie und Kosten durch neue Beschäftigungsregeln könnten weiteren Stellenabbau nach sich ziehen. Das Handwerk mahnt deshalb zur Zurückhaltung bei Reformvorhaben, die in der Praxis nicht durchdacht sind.

Flexibilität als wirtschaftlicher Faktor

Die Verbände betonen: Minijobs sind ein funktionierender Teil des Arbeitsmarktes. Sie ermöglichen Beschäftigung dort, wo Vollzeitstellen nicht möglich oder nicht gewollt sind. Das gilt für Betriebe wie für Arbeitnehmer gleichermaßen.

Wer Minijobs de facto abschafft, schafft kein besseres Arbeitsrecht, sondern schlicht weniger Arbeit. Diese Warnung aus NRW kommt aus drei Branchen gleichzeitig.

Fazit

Handwerk, Handel und Gastgewerbe in NRW fordern den Erhalt der Minijobs. Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheit und sinkenden Ausbildungsangebots wäre jede weitere Belastung für kleine und mittlere Betriebe aus Sicht der Verbände das falsche Signal.

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