Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: NRW-Betriebe fordern Aussetzung
Stell dir vor, 17 mächtige Wirtschaftsverbände schließen sich zusammen und rufen mit einer Stimme nach einem kompletten Stopp. Genau das ist jetzt passiert.
Der Handelsverband Deutschland und viele andere Verbände fordern von der Bundesregierung die sofortige und vollständige Aussetzung des Gesetzes. Es trat Anfang 2023 in Kraft, soll aber schon wieder auf den Prüfstand.
Die geplanten Änderungen reichen aus ihrer Sicht bei weitem nicht aus. Sie würden die Betriebe nicht spürbar entlasten. Das ist die zentrale Kritik.
Du fragst dich bestimmt, warum der Widerstand so groß ist. Die erste Lesung einer Novelle im Bundestag hat die Lage nicht entschärft.
Zwar soll die umstrittene Berichtspflicht gestrichen werden. Die umfangreichen Sorgfaltspflichten und der Dokumentationsaufwand bleiben jedoch bestehen. Für viele Firmen bedeutet das weiterhin einen enormen bürokratischen Aufwand.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die deutsche Regelung weicht deutlich von der europäischen Richtlinie ab, die ab Dezember 2025 gilt. Dieser nationale Sonderweg bringt zusätzliche Unsicherheit.
Das Wichtigste in Kürze
- 17 Wirtschaftsverbände, angeführt vom Handelsverband Deutschland (HDE), fordern den kompletten Stopp des Gesetzes.
- Die vorgeschlagenen Änderungen nach der ersten Lesung im Bundestag werden als völlig unzureichend bewertet.
- Die Kritik konzentriert sich darauf, dass die zentralen Pflichten und der Dokumentationszwang weiterhin bestehen bleiben.
- Es gibt einen klaren Konflikt zwischen der deutschen und der kommenden EU-Regelung.
- Dieser deutsche Sonderweg hat konkrete wirtschaftliche und rechtliche Folgen für die betroffenen Unternehmen.
- Die Verbände verlangen eine schnelle und vollständige Anpassung an die europäischen Standards.
Aktueller Stand und Hintergründe
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für globale Lieferketten haben sich in Deutschland seit Anfang 2023 grundlegend geändert. Ein neues Regelwerk trat in Kraft, das die Spielregeln für viele Firmen neu definierte.
Dieses Gesetz verankert die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt. Es soll sicherstellen, dass Standards entlang der gesamten Lieferkette eingehalten werden.
Historie und Inkrafttreten des Gesetzes
Das sogenannte LkSG startete offiziell zu Beginn des Jahres 2023. Seine Historie reicht weiter zurück und war von intensiven Diskussionen geprägt.
Ziel war es, klare Vorgaben für international tätige Unternehmen zu schaffen. Die Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards sollte verbindlich werden.
Erste Reaktionen aus der Wirtschaft
Die ersten Stimmen aus der Wirtschaft klangen skeptisch. Schnell formierte sich breiter Widerstand gegen die praktische Umsetzung.
Ein Bündnis aus 17 Verbänden verschiedener Branchen sprach sich schließlich für eine vollständige Aussetzung aus. Sie fordern eine grundlegende Überarbeitung.
Die Kritik zielt nicht auf die Ziele, sondern auf den bürokratischen Aufwand und den Umfang der Pflichten. Die Debatte im Bundestag konnte diese Bedenken nicht zerstreuen.
Gesetzlicher Rahmen und globale Lieferketten
Wenn dein Unternehmen global einkauft, musst du jetzt viel genauer hinschauen. Der Rechtsrahmen verlangt, dass du deine gesamten Wertschöpfungswege auf Risiken überprüfst.
Diese Sorgfaltspflichten gehen weit über den ersten Zulieferer hinaus. Sie reichen tief in die Kette hinein, auch wenn du keinen direkten Vertrag mit diesen Partnern hast.
Du musst aktiv werden, bevor ein Problem auftritt. Das bedeutet: Risiken früh erkennen und Maßnahmen zur Vorbeugung planen. Es reicht nicht, nur auf bekannte Verstöße zu reagieren.
Die weltweite Natur der Geschäfte macht dies komplex. Unterschiedliche Gesetze, Kulturen und Kontrollmöglichkeiten in jedem Land sind zu beachten.
| Ebene der Lieferkette | Art der Prüfpflicht | Typische Herausforderung |
|---|---|---|
| Direkter Zulieferer (Tier 1) | Vertragliche Vereinbarungen, Audits | Durchsetzung von Standards |
| Indirekter Zulieferer (Tier 2) | Risikoanalysen, Due Diligence | Begrenzter Einfluss und Transparenz |
| Rohstofflieferant (Tier 3+) | Brancheninitiativen, Zertifikate | Fehlende direkte Geschäftsbeziehung |
Für mittelständische Firmen ist das besonders schwer. Oft fehlen die personellen und finanziellen Ressourcen, die große Konzerne haben.
Die kleinteilige Dokumentation aller Schritte wird als große Last gesehen. Sie bindet Kapazitäten, die für das eigentliche Geschäft fehlen.
Wirtschaftliche Herausforderungen für Unternehmen in NRW
Mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sehen sich mit hohen Zusatzkosten konfrontiert. Die geplanten gesetzlichen Anpassungen bieten keine spürbare Entlastung.
Direkte Auswirkungen auf deine Betriebe
Für dich bedeutet das konkret erhebliche Personalkosten. Oft muss eine eigene Stelle für Compliance geschaffen werden.
Hinzu kommen Investitionen in Software zur Überwachung der Lieferkette. Externe Beratung ist häufig unumgänglich und teuer.
Die geplante Streichung der Berichtspflicht ist nur ein kleiner Schritt. Die umfangreichen Dokumentations- und Prüfpflichten bleiben komplett erhalten. Dein Aufwand verringert sich kaum.
Vergleich zu internationalen Regulierungen
Deutschland geht mit seinem Schwellenwert von 1000 Beschäftigten einen Sonderweg. Andere Länder und die EU setzen hier viel höhere Grenzen an.
Das hat direkte Folgen für deine Wettbewerbsfähigkeit. Deutsche Firmen tragen höhere Kosten als europäische Konkurrenten.
Eine Angleichung an das europäische Lieferkettengesetz wird daher dringend verlangt. Nur so entstehen gleiche Bedingungen für alle.
Gesetzesnovelle im Kontext europäischer Regelungen
Während Berlin nachjustiert, hat Brüssel bereits klare Rahmenbedingungen für die Zukunft geschaffen. Die geplante nationale Änderung steht daher im Schatten der europäischen Vorgaben.
Unterschiede zwischen nationalen und EU-Vorgaben
Die Verbände fordern eine schnelle und praxisnahe Umsetzung der EU-Regeln. Diese treten ab Dezember 2025 in Kraft und setzen andere Prioritäten.
Dein Betrieb ist von ganz verschiedenen Schwellenwerten betroffen. Das deutsche Gesetz greift viel früher und umfassender.
| Kriterium | Deutsche Regelung | EU-Richtlinie (ab 2025) |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten | Sehr große Konzerne |
| Umsatzschwelle | Keine | Über 1,5 Mrd. Euro netto |
| Beschäftigtengrenze | 1.000 | 5.000 |
Diese Diskrepanz belastet vor allem den deutschen Mittelstand. Die zentralen Sorgfaltspflichten bleiben im nationalen Entwurf fast unverändert.
Daher wird die Novelle als unzureichend kritisiert. Sie löst das Problem des bürokratischen Sonderwegs nicht.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: NRW-Betriebe fordern Aussetzung – Forderungen der Verbände
Die Forderungen der Wirtschaft an die Politik sind nun konkret und unmissverständlich formuliert. Ein starkes Bündnis aus 17 Verbänden hat sich zusammengeschlossen.
Sie richten einen dringenden Appell an die Bundesregierung. Die Unterzeichner vertreten zentrale Branchen der deutschen Wirtschaft.
| Unterzeichner des Appells | Vertretene Branche |
|---|---|
| Bundesarbeitgeberverband Chemie | Chemische Industrie |
| Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen | Groß- und Außenhandel |
| Hauptverband der Deutschen Bauindustrie | Bauwirtschaft |
| Stiftung Familienunternehmen | Familiengeführte Unternehmen |
| Handelsverband Deutschland (HDE) | Einzelhandel |
Appell an die Bundesregierung
Die Hauptforderung lautet klar. Das aktuelle Lieferkettengesetz muss vollständig ausgesetzt werden.
Dies soll so lange gelten, bis eine neue, praxistaugliche Regelung vorliegt. Diese muss sich an den europäischen Standards orientieren.
Die Verbände erinnern die Regierung an ihre Zusage im Koalitionsvertrag. Dieser gemeinsame Schritt ist mehr als eine Bitte.
Es ist ein deutliches Stoppsignal, das nicht ignoriert werden kann. Die Priorität liegt auf der EU-Umsetzung.
Erst danach sollte über nationale Besonderheiten gesprochen werden. Ein Festhalten am jetzigen Zustand führt zu Rechtsunsicherheit.
Deine Firma könnte sonst Wettbewerbsnachteile erfahren. Die Wirtschaft verlangt planbare und einheitliche Bedingungen.
Auswirkungen auf den nationalen Anwendungsbereich
Stell dir vor, dein Unternehmen muss nationale Pflichten erfüllen, obwohl es europäisch frei wäre. Genau diese Situation kritisieren die Wirtschaftsverbände scharf.
Ihre klare Forderung lautet: Der Geltungsbereich muss sofort an die EU-Richtlinie angepasst werden. Falls eine vollständige Aussetzung nicht möglich ist, ist dies die Minimalvariante.
Anpassungen an europäische Richtlinien
Konkret sollen die Schwellenwerte angeglichen werden. Viele mittelständische Firmen mit 1000 bis 5000 Mitarbeitern sind aktuell vom deutschen Recht erfasst.
Nach den europäischen Kriterien wären sie aber nicht verpflichtet. Eine solche Änderung würde diese Betriebe sofort entlasten.
Die Logik ist einfach. Wenn ein Unternehmen nicht unter die EU-Regelung fällt, sollte es auch national nicht strengeren Verpflichtungen unterliegen.
Diese Umsetzung darf nicht bis 2029 warten. Sie muss unverzüglich erfolgen, um Planungssicherheit zu schaffen.
| Unternehmensgröße (Beschäftigte) | Aktuelle nationale Pflicht | Bei EU-Angleichung |
|---|---|---|
| 1.000 – 5.000 | Voll verpflichtet | Keine Verpflichtung |
| Über 5.000 | Voll verpflichtet | Voll verpflichtet (EU-Standard) |
| Unter 1.000 | Keine Pflicht | Keine Pflicht |
Die Angleichung bringt mehr als nur Entlastung. Sie schafft Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen in Europa.
Entlastungsmöglichkeiten und Umsetzungsvorschläge
Konkrete Vorschläge liegen auf dem Tisch, wie die gesetzlichen Pflichten in der Praxis deutlich einfacher umgesetzt werden können. Die Verbände drängen auf eine zügige und praxisnahe Neugestaltung.
Die laufende Novelle muss für spürbare Erleichterungen genutzt werden. Das Ziel ist ein wirksamer Schutz ohne überflüssigen Aufwand.
Praktische Ansätze für eine bürokratiefreie Umsetzung
Die grundlegenden Schutzziele werden nicht infrage gestellt. Es geht um eine kluge Ausgestaltung der Regelungen.
Du solltest dich auf wesentliche Risiken in deiner Lieferkette konzentrieren können. Eine flächendeckende Überwachung jedes Schrittes ist oft nicht nötig.
Eine gestaffelte Herangehensweise ist ein zentraler Punkt. Die Anforderungen sollten an die Größe und das Risikoprofil deines Betriebes angepasst sein.
| Unternehmensgröße | Fokus der Prüfung | Dokumentationsumfang |
|---|---|---|
| Kleine und mittlere Betriebe | Direkte Lieferanten, bekannte Risikoregionen | Vereinfachte Berichte, standardisierte Fragenkataloge |
| Große Konzerne | Gesamte Lieferkette, tiefgehende Risikoanalysen | Umfassende Due-Diligence-Dokumentation |
| Branchen mit hohem Risiko | Spezifische Rohstoffe und Produktionsschritte | Branchenspezifische Zertifizierungen und Audits |
Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass dieser Weg funktioniert. Ein wirksamer Schutz von Menschenrechten ist auch mit weniger Bürokratie möglich.
Die intelligente Umsetzung solcher Ansätze schafft echte Entlastung. Gleichzeitig bleibt der Kern der Sorgfaltspflichten erhalten.
Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen
Was ändert sich wirklich für dich, wenn die Berichtspflicht gestrichen wird? Die Antwort ist ernüchternd.
Die geplante Novelle sieht vor, den jährlichen öffentlichen Bericht abzuschaffen. Auch Sanktionen sollen reduziert werden.
Neuerungen im Gesetzentwurf
Du musst also keinen umfassenden öffentlichen Report mehr erstellen. Das spart Zeit und Ressourcen.
Die zentrale Kritik lautet aber, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist. Die tägliche Dokumentationsarbeit bleibt vollständig erhalten.
| Aufgabentyp | Status im aktuellen Gesetz | Status nach geplanter Novelle |
|---|---|---|
| Jährlicher öffentlicher Bericht | Verpflichtend | Entfällt |
| Dokumentation von Risikoanalysen | Verpflichtend | Weiterhin verpflichtend |
| Protokollierung von Abhilfemaßnahmen | Verpflichtend | Weiterhin verpflichtend |
| Interne Prüfprotokolle | Verpflichtend | Weiterhin verpflichtend |
Reaktionen aus der wirtschaftlichen Praxis
Aus der Wirtschaft kommt einhellige Kritik. Die Streichung der Berichtspflicht kratzt nur an der Oberfläche.
Der größte Aufwand entsteht durch die kleinteilige Dokumentation aller Prüfschritte. Diese Pflicht bleibt unverändert bestehen.
Ein Chemieunternehmen berichtet von wöchentlichen Meetings nur für die Protokollierung. Ein Handelskonzern hat eine ganze Abteilung für die Due-Diligence-Dokumentation aufgebaut.
Vom Baugewerbe bis zur Industrie ist der Tenor gleich. Die geplanten Änderungen bringen keine echte Entlastung für die Betriebe.
Reaktionen politischer Entscheidungsträger
In den Parlamentsdebatten zeigt sich ein klares Bild unterschiedlicher Standpunkte. Die erste Lesung der Novelle liegt nur wenige Tage zurück.
Du siehst, wie die politischen Entscheidungsträger auf den Appell der Wirtschaft antworten. Die Positionen sind dabei weit gestreut.
Debatte im Bundestag
Die Diskussion im Plenum offenbarte tiefe Gräben. Teile der Regierungskoalition halten an den geplanten Korrekturen fest.
Andere Abgeordnete drängen auf weitergehende Anpassungen. Sie zeigen Verständnis für die wirtschaftlichen Nöte.
Gleichzeitig warnen einige Parlamentarier vor einer Aufweichung der Schutzstandards. Dieses Spannungsfeld prägt die gesamte Debatte.
Erwartungen an politische Maßnahmen
Die Bundesregierung steht unter erheblichem Druck. Sie muss ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einlösen.
Gleichzeitig muss sie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern. Das ist ein echtes Dilemma.
Du kannst erwarten, dass konkrete rechtliche Änderungen kommen müssen. Lippenbekenntnisse reichen den Verbänden nicht aus.
Die zeitnahe Umsetzung wird zur Nagelprobe. Der parlamentarische Prozess hat gerade erst begonnen.
| Politische Position | Hauptargument | Erwartete Maßnahme |
|---|---|---|
| Befürworter der Novelle | Geplante Änderungen bieten ausreichend Entlastung. | Zügige Verabschiedung des aktuellen Entwurfs. |
| Verfechter weitreichender Reform | Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz muss grundlegend überarbeitet werden. | Vollständige Neuausrichtung an EU-Recht. |
| Wächter sozialer Standards | Schutz von Menschenrechten darf nicht verwässert werden. | Beibehaltung der zentralen Sorgfaltspflichten. |
Weitere Ausschusssitzungen und Lesungen werden folgen. Wann eine finale Entscheidung fällt, ist noch offen.
Die Verbände fordern schnelles Handeln. Die Politik muss nun beweisen, dass sie die Anliegen ernst nimmt.
Vergleich zu europäischen Lieferkettenrichtlinien
Ein genauer Blick auf die europäischen Vorgaben offenbart deutliche Unterschiede zum deutschen Ansatz. Dieser Vergleich zeigt, warum die Kritik so massiv ist.
Die EU-Richtlinie greift erst bei sehr großen Konzernen. Sie setzt auf 5000 Beschäftigte und einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro.
Unterschiedliche Anwendungsbereiche im Fokus
Das deutsche Lieferkettengesetz gilt schon ab 1000 Mitarbeitern. Ein Umsatzkriterium gibt es nicht.
In der Praxis sind hierzulande etwa viermal so viele Firmen betroffen. Das belastet den Mittelstand überproportional.
| Kriterium | Deutsches Lieferkettengesetz | EU-Richtlinie (ab 2025) |
|---|---|---|
| Beschäftigtenschwelle | 1.000 | 5.000 |
| Umsatzschwelle | Keine | 1,5 Mrd. Euro netto |
| Betroffene Unternehmen | Breiter Mittelstand + Konzerne | Sehr große Konzerne |
Auch die inhaltlichen Sorgfaltspflichten weichen ab. Die europäischen Änderungen sehen flexiblere, gestufte Ansätze vor.
Deutschland beschreitet damit einen nationalen Sonderweg. Dieser muss aus Sicht der Wirtschaft beendet werden.
Wirtschaftsverbände – Kritik und Argumente
Die Verbände lehnen nicht das Ziel der Regelung ab, sondern die Art und Weise, wie es deinen Betrieb in die Pflicht nimmt. Ihr gemeinsamer Appell ist ein deutliches Stoppsignal.
Der aktuelle Entwurf bleibt weit hinter den Notwendigkeiten der Praxis zurück. Das ist die Kernaussage des breiten Bündnisses.
Die Kritik ist branchenübergreifend und konkret. Von der Chemie über den Handel bis zum Baugewerbe ziehen alle an einem Strang.
Die zentralen Argumente der Wirtschaft lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Unverhältnismäßiger Aufwand: Der bürokratische Dokumentationszwang bindet enorme personelle und finanzielle Ressourcen.
- Fehlende Praktikabilität: Die Vorgaben sind für komplexe, internationale Lieferketten kaum umsetzbar.
- Wettbewerbsnachteile: Deutsche Firmen haben höhere Compliance-Kosten als europäische Konkurrenten.
Die geforderte Aussetzung verstehen die Verbände als Neustart. Es geht um Zeitgewinn für eine durchdachte, EU-konforme Neuregelung.
Die wirtschaftlichen Konsequenzen sind real. Investitionen in Innovation oder Expansion bleiben auf der Strecke.
Dieses Stoppsignal kann die Politik nicht einfach überhören. Die Einheit der Stimmen macht die Forderung unüberhörbar.
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Die kommenden Monate werden die Weichen für die deutsche Lieferkettenpolitik stellen. Du stehst vor einer Phase der Ungewissheit, aber auch der Gestaltung.
Geplante Umsetzungen und Reformvorhaben
Die europäischen Vorgaben vom Dezember 2025 bilden den neuen Rahmen. Ihre nationale Umsetzung muss jetzt priorisiert werden. Eine Verzögerung bis 2029 lehnen die Verbände entschieden ab.
Die Bundesregierung steht in der Pflicht. Im Koalitionsvertrag hat sie Zusagen gemacht, die nun eingelöst werden müssen. Der Prozess im Parlament ist noch nicht abgeschlossen.
Du kannst mit verschiedenen Szenarien rechnen. Die folgende Übersicht zeigt mögliche Wege:
| Möglicher Weg | Auswirkung auf deine Planung | Zeithorizont |
|---|---|---|
| Vollständige Aussetzung des Gesetzes | Sofortige Entlastung, aber rechtliche Lücke | Kurzfristig möglich |
| Angleichung der Schwellenwerte an EU-Standard | Entlastung für Betriebe mit 1.000-5.000 Mitarbeitern | Mittelfristig nach Umsetzung |
| Fortführung mit geringfügigen Korrekturen | Weiterhin hoher Dokumentationsaufwand | Bei Beibehaltung des aktuellen Entwurfs |
Weitere Lesungen und Ausschussberatungen werden folgen. Expertenanhörungen sind geplant. Die konkreten Änderungen werden dort diskutiert.
Die nächsten Monate sind entscheidend. Entweder setzt sich die Forderung der Wirtschaft durch, oder es kommt zu einem Konflikt. Die Umsetzung der EU-Vorgaben könnte eine grundlegende Neuausrichtung bedeuten.
Schließende Gedanken und Perspektiven
Abschließend zeigt sich, dass die Suche nach einem ausgewogenen Weg weiterhin im Mittelpunkt steht. Du siehst, die Grundfrage lautet: Wie vereinbart man wirksame Sorgfaltspflichten mit wirtschaftlicher Praktikabilität?
Die Debatte ist nicht schwarz-weiß. Die Bedeutung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten wird nicht bestritten. Es geht um das „Wie“, nicht um das „Ob“.
Deutschland sollte seinen nationalen Sonderweg beenden. Ein angepasstes Gesetz schafft Rechtssicherheit und vermeidet Wettbewerbsnachteile. Unternehmen, die künftig nicht unter die europäische Regelung fallen, müssen auch national frei sein.
Die kommenden Entscheidungen haben weitreichende Folgen. Für betroffene Betriebe, für Arbeitnehmer weltweit und für den Standort Deutschland. Die Verantwortung tragen alle: Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Die Lösung liegt in einem ausgewogenen Ansatz. Er muss Schutzstandards sichern und wirtschaftliche Realitäten berücksichtigen. Die Forderung nach einer Aussetzung ist ein Startpunkt für bessere Regelungen.
FAQ
Was ist der Kern der aktuellen Forderungen aus Nordrhein-Westfalen?
Zahlreiche Betriebe und Verbände fordern eine vorübergehende Aussetzung der bestehenden Sorgfaltspflichten. Sie argumentieren, dass die bürokratischen Hürden zu hoch sind und eine Anpassung an die kommenden europäischen Richtlinien abgewartet werden sollte, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
Welche konkreten Pflichten bringt das Gesetz für mittelständische Unternehmen mit sich?
Betroffene Firmen müssen ihre globalen Lieferketten auf Risiken wie Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden überprüfen. Dazu gehören eine regelmäßige Risikoanalyse, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und die öffentliche Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen in einem Jahresbericht.
Warum wird eine Verschiebung der Umsetzung gefordert?
Viele Betriebe sehen sich durch die komplexen Berichtspflichten und den administrativen Aufwand überfordert. Sie wünschen sich eine Entlastung und mehr Klarheit, bevor sie in teure Compliance-Strukturen investieren, die möglicherweise bald durch EU-weite Vorgaben angepasst werden müssen.
Wie unterscheiden sich die deutschen von den geplanten europäischen Regelungen?
Der europäische Richtlinienentwurf hat einen weiter gefassten Anwendungsbereich und betrifft voraussichtlich mehr Firmen. Die Bundesregierung plant eine Novelle, um das nationale Recht an diese strengeren EU-Vorgaben anzupassen. Unternehmen fürchten dadurch zusätzliche Belastungen.
Welche praktischen Entlastungsmöglichkeiten werden diskutiert?
Diskutiert werden unter anderem vereinfachte Meldeverfahren, klar definierte Standards für die Risikobewertung und die vermehrte Anerkennung von Brancheninitiativen. Ziel ist eine pragmatische Umsetzung, die den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt, ohne kleine Betriebe zu überfordern.
Was sind die nächsten politischen Schritte?
Die Debatte im Bundestag und die Arbeit an der angekündigten Gesetzesänderung laufen. Die Koalition muss einen Weg finden, zwischen den wirtschaftlichen Sorgen und den internationalen Verpflichtungen Deutschlands zu vermitteln. Eine Entscheidung über eine mögliche Übergangsfrist wird für 2024 erwartet.