Handwerk

Neue BauO NRW: Bauhandwerk OWL begrüßt weniger Bürokratie

Das Bauhandwerk in Ostwestfalen-Lippe bekommt mehr Spielraum. Die Handwerkskammer OWL unterstützt den Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Änderung der Landesbauordnung. Die Kammer sieht die Novelle als Schritt in die richtige Richtung.

Einfacher bauen, schneller genehmigen

Die NRW-Landesregierung hat einen Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung vorgelegt. Ziel ist es, das Bauen zu erleichtern und Verfahren zu beschleunigen. Das kommt dem Handwerk direkt zugute.

Genehmigungsverfahren gelten im Bauhandwerk seit Jahren als zentrales Hemmnis. Lange Wartezeiten bei Bauämtern bremsen Aufträge aus. Betriebe können Projekte schlechter planen und Personal nicht auslasten.

Die Handwerkskammer OWL begrüßt den Entwurf ausdrücklich. Die Kammer vertritt rund 28.000 Handwerksbetriebe in der Region Ostwestfalen-Lippe. Für viele Betriebe im Bau- und Ausbauhandwerk sind Genehmigungsfragen tägliches Geschäft.

Erneuerbare Energien im Fokus

Ein Schwerpunkt der Novelle liegt auf erneuerbaren Energien. Die neuen Regelungen sollen den Einbau von Solaranlagen und anderen Energieerzeugungsanlagen erleichtern. Für das Bauhandwerk in OWL ist das ein konkreter Vorteil.

Viele Dachdecker, Elektriker und Installateure arbeiten in diesem Bereich. Einfachere Vorschriften bedeuten weniger Aufwand bei der Planung und Abwicklung. Das spart Zeit und Kosten.

Die bisherige Landesbauordnung 2018 war in diesem Punkt oft unklar. Betriebe mussten im Einzelfall klären, welche Anlagen genehmigungspflichtig sind. Die Novelle soll hier für mehr Klarheit sorgen.

Änderungen bei der Bauvorlageberechtigung

Auch die Bauvorlageberechtigung wird neu geregelt. Sie bestimmt, wer Genehmigungsplanungen als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen darf. Das betrifft die Abwicklung von Bauprojekten grundlegend.

Klare Regeln hier helfen, Zuständigkeiten eindeutig zu verteilen. Fehler und Verzögerungen durch unklare Verantwortlichkeiten sollen vermieden werden. Das ist im Interesse aller Beteiligten: Handwerk, Bauherren und Behörden.

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Hintergrund: Novellierungen der BauO NRW

Die Landesbauordnung NRW wurde zuletzt mehrfach angepasst. Zum 1. Januar 2024 trat das Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 in Kraft. Der nun vorliegende Entwurf geht einen weiteren Schritt.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hatte bereits 2023 Änderungen angekündigt. Damals standen mehr erneuerbare Energien, Mobilfunk und die Stärkung des Wohnungsbaus im Mittelpunkt. Der aktuelle Entwurf greift diese Themen auf und entwickelt sie weiter.

Der Landtag hat in der Vergangenheit Novellierungen der Bauordnung mit breiter Mehrheit beschlossen. Ob das auch diesmal gelingt, bleibt dem parlamentarischen Verfahren überlassen.

Fazit: Rückenwind für das Bauhandwerk in OWL

Die Unterstützung der Handwerkskammer OWL für den Gesetzentwurf ist ein klares Signal. Das Bauhandwerk in der Region erwartet von der Novelle spürbare Erleichterungen im Alltag. Weniger Bürokratie, klarere Regeln und schnellere Verfahren sind keine abstrakten Forderungen. Sie entscheiden darüber, ob Betriebe Aufträge annehmen, Personal einstellen und investieren können.

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