Politik

NRW drängt auf Mutterschutz für selbstständige Frauen

Selbstständige Frauen haben in Deutschland bislang keinen gesetzlichen Mutterschutz. Das NRW-Landeskabinett will das ändern. Auf Initiative von Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat das Kabinett beschlossen, im Bundesrat einen Entschließungsantrag einzubringen. Ziel ist es, Nachteile während der Schwangerschaft und nach der Geburt abzubauen.

Eine Lücke im deutschen Recht

Angestellte Frauen haben in Deutschland seit Jahrzehnten gesetzlichen Mutterschutz. Selbstständige nicht. Wer ein Gewerbe betreibt, als Freiberuflerin arbeitet oder ein Unternehmen führt, hat keinen Anspruch auf Beschäftigungsverbote oder Mutterschaftsgeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Lücke trifft einen wachsenden Teil der Wirtschaft.

In Nordrhein-Westfalen haben Frauen im Jahr 2022 rund 31 Prozent aller gewerblichen Gründungen angemeldet. In den freien Berufen lag der Frauenanteil sogar bei rund 52 Prozent. Selbstständige Frauen sind damit ein relevanter wirtschaftlicher Faktor.

Bundesratsinitiative aus Düsseldorf

Wirtschaftsministerin Neubaur sieht in der fehlenden Regelung ein strukturelles Problem. Der Mutterschutz für Selbstständige sei längst überfällig. Die Initiative der Landesregierung soll nun den Bund zum Handeln bewegen.

Ein Entschließungsantrag ist kein Gesetz, sondern ein politisches Signal der Länder an den Bundesgesetzgeber. Der Bundesrat fordert damit die Bundesregierung auf, tätig zu werden. Konkrete Gesetzgebung bleibt Aufgabe des Bundes.

Die NRW-Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit Gleichstellung und Fachkräftesicherung, zwei Themen, die den Mittelstand direkt betreffen.

Relevanz für den Mittelstand

Viele Selbstständige in NRW führen kleine und mittlere Unternehmen. Handwerkerinnen, Unternehmensberaterinnen, Praxisinhaberinnen: Sie alle stehen bei einer Schwangerschaft vor demselben Problem. Einnahmen fallen weg, Kosten laufen weiter, eine soziale Absicherung fehlt.

Fehlende Absicherung kann dazu führen, dass Frauen die Selbstständigkeit meiden oder aufgeben. Das hat Folgen für den Unternehmensbestand. Gerade in Branchen mit hohem Frauenanteil, etwa in der Pflege, in Beratungsberufen oder im Gesundheitswesen, fehlen dann Führungskräfte und Gründerinnen.

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Gleichstellung und Wirtschaftspolitik

Die Bundesratsinitiative verbindet zwei Politikfelder. Gleichstellung ist das eine Ziel, das andere ist die Stärkung des Gründungsgeschehens und des unternehmerischen Mittelstands.

Wenn mehr Frauen gründen und dauerhaft selbstständig bleiben, stärkt das die Unternehmenslandschaft. Wenn Selbstständige Familie und Beruf vereinbaren können, sinkt der Druck, ins Angestelltenverhältnis zu wechseln.

Wie es jetzt weitergeht

Der Entschließungsantrag muss im Bundesrat beraten und abgestimmt werden. Eine Mehrheit der Länder wäre nötig, um den Bund formal aufzufordern. Ob und wann der Bundesgesetzgeber dann tätig wird, ist offen. Andere Bundesländer könnten sich der Initiative anschließen.

Fazit

Die NRW-Landesregierung hat eine Regelungslücke identifiziert, die den Mittelstand unmittelbar betrifft. Der Bundesratsantrag ist ein erster Schritt. Ob er zu konkreten Gesetzen führt, muss sich zeigen.

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