
NRW stoppt Fördermittel: Kommunen bleiben auf Sanierungskosten sitzen
Ein Förderstopp des Landes Nordrhein-Westfalen bremst kommunale Sanierungsprojekte aus. Betroffen ist unter anderem die Stadt Hückelhofen im Kreis Heinsberg. Dort sollten Sporthallen und das Hübad energetisch modernisiert werden. Nun fehlt die zugesagte Landesförderung. Die Projekte stocken, die Kosten bleiben.
Förderstopp trifft Kommunen unvorbereitet
Viele Städte und Gemeinden in NRW haben in den vergangenen Jahren Sanierungsprojekte auf Basis von Förderzusagen des Landes geplant. Der nun verhängte Stopp trifft diese Kommunen hart. Bereits eingeleitete Maßnahmen können nicht wie geplant finanziert werden. Für Hückelhofen bedeutet das konkret: Die energetische Sanierung von Sporthallen und dem Hübad steht auf der Kippe.
Kommunale Gebäude wie Sporthallen und Schwimmbäder verursachen hohe Energiekosten. Deshalb standen sie auf der Prioritätenliste vieler Städte weit oben. Energiepreise bleiben hoch, der Sanierungsbedarf wächst.
Was die BEG-Förderung leistet und wo sie endet
Bundesweit regelt seit 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, die energetische Sanierung. Sie gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Kommunale Liegenschaften können grundsätzlich gefördert werden. Am 1. Januar 2024 traten Änderungen in Kraft, die auch 2026 unverändert gelten.
Die BEG umfasst direkte Zuschüsse und zinsgünstige Kredite über die KfW-Bank. Für bestimmte Maßnahmen gibt es Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, für den Einsatz erneuerbarer Energien kommen Bonusförderungen hinzu. Bundesmittel ersetzen jedoch keine Landesmittel. Kommunen in NRW hatten auf beide Töpfe gezählt.
Landesförderung als wichtige Ergänzung
Das Land NRW hat eigene Programme zur Unterstützung kommunaler Sanierungen aufgelegt, die die Bundesförderung ergänzen. Für finanzschwache Kommunen sind sie oft ausschlaggebend. Ohne Landesförderung rechnen sich viele Projekte schlicht nicht. Der Stopp trifft deshalb vor allem strukturschwächere Städte und Gemeinden.
Hückelhofen ist kein Einzelfall. In ganz NRW dürften Dutzende Kommunen ähnliche Probleme haben. Geplante Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben geraten ins Stocken. Für das regionale Handwerk und Baugewerbe bleiben damit Aufträge aus.
Folgen für das Handwerk und die Baubranche
Energetische Sanierungen sind ein wichtiger Auftragspfeiler für Handwerksbetriebe in NRW. Dachdecker, Isolierer, Heizungsbauer und Elektriker profitieren von kommunalen Projekten. Fällt ein Großauftrag wie die Sanierung einer Sporthalle weg, spüren das auch kleine Betriebe direkt. Unteraufträge und Zulieferleistungen bleiben ebenfalls aus.
Die Verbraucherzentrale NRW weist regelmäßig auf Schwachstellen bei der Gebäudehülle hin. Dach, Fassade, Keller und Fenster sind die größten Wärmebrücken. Bei öffentlichen Gebäuden aus den 1960er und 1970er Jahren ist der Sanierungsbedarf besonders hoch. Genau diese Gebäude stehen in vielen Kommunen noch auf der Warteliste.
Steuerbonus nur für private Eigentümer
Private Hauseigentümer haben einen eigenen Hebel: den steuerlichen Sanierungsbonus. Über die Einkommensteuer können Sanierungskosten zu 20 Prozent abgesetzt werden. Der Maximalabzug beträgt 40.000 Euro über drei Jahre. Dieser Weg steht Kommunen nicht offen. Sie sind auf direkte Zuschüsse und Kredite angewiesen.
Förderstopps kosten doppelt
Der NRW-Förderstopp für energetische Sanierungen kommunaler Gebäude hat direkte Folgen: Projekte verzögern sich oder fallen ganz weg, Energiekosten bleiben hoch, Klimaziele rücken weiter. Für das regionale Handwerk bedeutet das weniger Aufträge. Der Fall Hückelhofen zeigt, dass Kommunen ohne Landesförderung die Projekte nicht stemmen können. Die höheren Betriebskosten und aufgeschobenen Sanierungen zahlen letztlich die Steuerzahler.



