Stromnetz-Ausbau: Behörde zwingt Grundstückseigentümer zur Duldung
Der Dortmunder Netzbetreiber Amprion darf ab dem 8. Juni 2026 private Flächen im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel betreten. Die Bezirksregierung Münster hat eine entsprechende Duldungsverfügung erlassen. Betroffen sind 17 Flurstücke im Kreis Warendorf. Die Eigentümer haben keine Wahl: Sie müssen die Besuche zulassen, auch ohne ihre Zustimmung gegeben zu haben.
Was eine Duldungsverfügung bedeutet
Eine Duldungsverfügung ist ein behördliches Instrument. Sie erlaubt Unternehmen, private Grundstücke auch gegen den Willen der Eigentümer zu betreten. Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz. Es räumt Netzbetreibern weitreichende Rechte ein, wenn öffentliche Infrastrukturprojekte vorbereitet werden müssen.
Im Fall Alverskirchen geht es um Natur- und Artenschutzkartierungen. Amprion muss diese Untersuchungen durchführen, bevor konkrete Planungen für den Leitungsbau beginnen können. Die Kartierungen sind Teil des Genehmigungsverfahrens. Ohne sie ist kein Planfeststellungsbeschluss möglich.
Großprojekt mit regionaler Reichweite
Die geplante 380-kV-Leitung ist Teil des sogenannten Vorhabens 89. Es handelt sich um ein Projekt im Bundesbedarfsplan für den Stromtransport. Amprion ist einer von vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland. Das Unternehmen betreibt das Hochspannungsnetz in weiten Teilen von NRW und angrenzenden Bundesländern.
Das Projekt betrifft mehrere Kommunen in der Region Münsterland. In Ladbergen und Lengerich hatte die Bezirksregierung bereits 2025 Duldungsverfügungen für insgesamt 101 Flurstücke erlassen. Diese wurden inzwischen verlängert und erweitert. Für den gesamten Trassenverlauf wurden sogar rund 3.000 private Flurstücke zur Betretung freigegeben. Das Projekt hat damit eine erhebliche Flächenwirkung.
Umspannwerk Velpe ebenfalls betroffen
Im Zusammenhang mit Vorhaben 89 steht auch das Umspannwerk Velpe. Auch dort müssen Eigentümer Besuche von Amprion-Mitarbeitern dulden. Das Umspannwerk spielt eine zentrale Rolle im geplanten Leitungsnetz. Details zum genauen Standort und Umfang der Kartierungen dort sind noch nicht abschließend veröffentlicht.
Eigentümer haben kaum Gegenwehr-Möglichkeiten
Für betroffene Grundstückseigentümer sind die rechtlichen Spielräume eng. Die Duldungsverfügung ist sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage haben in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Amprion darf die Flächen betreten, solange kein Gericht ausdrücklich stoppt.
Die Eigentümer erhalten vorab Informationen über Zeitpunkt und Art der Besuche. Schäden, die durch die Kartierungsarbeiten entstehen, müssen vom Netzbetreiber ersetzt werden. Das ist gesetzlich geregelt. Dennoch stoßen solche Verfügungen häufig auf Unmut bei den Betroffenen.
Netzausbau als politische Priorität
Der Ausbau des Hochspannungsnetzes gilt auf Bundesebene als vordringliche Aufgabe. Deutschland muss sein Stromnetz erheblich erweitern, um Energie aus erneuerbaren Quellen transportieren zu können. Windstrom aus dem Norden soll in industrielle Ballungsräume wie das Ruhrgebiet fließen.
Amprion beschäftigt rund 2.300 Mitarbeiter und ist für einen der größten Netzabschnitte in Deutschland verantwortlich. Die geplante 380-kV-Leitung in der Region Münsterland ist eines von mehreren laufenden Ausbauprojekten des Unternehmens in NRW.
Fazit
Der Energienetzausbau macht vor privaten Grundstücken nicht halt. In Alverskirchen zeigt sich, wie der staatlich verordnete Infrastrukturausbau und private Eigentumsrechte kollidieren. Die Bezirksregierung Münster setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen konsequent um. Für die betroffenen Eigentümer im Kreis Warendorf bedeutet das: Ab Juni stehen Amprion-Mitarbeiter vor der Tür, ob gewünscht oder nicht.